Handwerkerrechte und -Pflichten um 1740

 Jede Innung und jedes Handwerk war in Zwänge eingebunden, die nicht überschritten werden durften. 1899 fand man unter den Dielen des früheren Wehlitzer Kirchstübleins ein altes Kirchen–Rechnungsbuch aus den Jahren 1594-1614.

woraus hervorgeht, dass z. Beispiel Leineweber, Tischler, Bäcker und Schneider eine besondere Kirchenabgabe zu entrichten hatten. Damit ein Meisterstück anerkannt wurde, hatte der angehende Meister mehre Gulden zu entrichten, einen ans Spital, zwei in die Lade der Innungsmeister, einen in die Ortskasse und auch einen in die Kirchenkasse. Weiter hieß es, wer sich mit unzüchtigen Weibsbildern einließe oder vermische, könne keine Arbeiten im Stift ausführen und müsse damit rechnen, vertrieben zu werden!  Auch wurde festgelegt: Niemand solle im Umkreis von einer Meile um Schkeuditz das selbe Handwerk treiben dürfen! Würde aber doch einer gefunden, so solle ihm die Arbeit genommen und er eine Strafe verdient haben! So hat sich die Schuhmacherinnung 1750 sogar beim Landesherren August dem Starken beschwert, dass es in den einzelnen Dörfern, die innerhalb dieser Meile liegen, Schuster gibt, die nicht in der Innung sind und die den Schkeuditzer Schuhmachermeistern die Arbeit wegnehmen. Es gab aber auch Gewerke, wo es eine Teilung in Stadt- und Landmeister gab. So ging z. Beispiel der Arbeitsbereich der Landmaurer und Zimmerleute oft weit über diese Bannmeile hinaus. Die Gesellen mussten dann weite Strecken zu Fuß zur Arbeit und danach zurücklaufen. Doch oft erhielten Meister und Gesellen auch Quartier und Verpflegung, so dass sie manchmal die ganze Woche unterwegs waren. Dabei ließen die Bauersleute es den Handwerkern an Essen, Trinken und Pflege meist recht gut gehen. Die Mittagsmahlzeit gab es im Kreise ihres Gesindes. Der Hausvater oder die Bäuerin sprachen ein Tischgebet und auch der Großknecht und die oft zahlreichen Tagelöhner nahmen an der Tafel Platz. Sie saßen alle auf einer Seite, während  die andere Seite den Mägden, dem Haus- und dem Kindermädchen vorbehalten war. Meist hatte jeder an seinem Sitze unter der Tischplatte Messer, Gabel und Löffel liegen. Kurios war, dass, wenn der oder die Tagelöhner fertig waren und aufstanden, die Tafel aufgehoben wurde, egal ob alle fertig waren oder nicht! Zu essen gab es in der Regel Kloß, denn Kloß und Klump füllt den Rumpf! Gab es etwas aus der Schüssel, stand diese in der Mitte des Tisches und alle löffelten gleichzeitig aus dieser! Abends gab es fast immer Suppe, also wurde dann wieder kräftig gelöffelt. Das Löffeln aus der großen Schüssel war nicht immer jedermanns Sache. Mit allerlei List und Tücke versuchten dann die Handwerker an etwas anderes zu kommen.Fazit: Da haben sich die Sachverhalte bis heute doch sehr verändert.

 

(Quelle: Heimatliche Dämmerstunden im Schkeuditzer Tageblatt Nr. 305 vom 31.12.1930)