Erwerbungen für die Sammlung des Museums
Siegel des Gerichtsvollziehers
Im April gelang uns der Ankauf eines schönen Stückes, das so eigentlich nicht existieren dürfte. Bei der Auflösung oder Umstrukturierung eines Amtes, wie dies im Falle des Amtsgerichts in Schkeuditz zum 1. Januar 1944 geschah, müssen stets alle dienstlichen Stempel und Siegel abgegeben werden, damit sie an höherer Stelle verwahrt oder vernichtet werden. Aber dieses Siegel hat sich glücklicherweise irgendwie seiner Vernichtung entziehen können.
Dieses Siegel hat ein negatives, seitenverkehrtes Bild und ist wahrscheinlich eher ein Prägestock für ein dienstliches Prägesiegel gewesen, als ein klassisches Siegel für Wachs oder Siegellack. Vielleicht war es auch die Vorlage zur Herstellung von Siegelmarken, die ja gerade im Amt des Gerichtsvollziehers eine breite Anwendung haben. Die Umschrift lautet "GERICHTSVOLLZIEHER B.D. K. (getilgt) PR. AMTSGERICHT SCHKEUDITZ", das heißt "Gerichtsvollzieher bei dem Königlich-Preußischen Amtsgericht Schkeuditz". Das "Königlich" wurde 1919 mit der Absetzung der Monarchie getilgt.
Das Schkeuditzer Amtsgericht wurde 1879 eingerichtet, zuvor war es nur ein Gerichtsamt im Landgerichtsbezirk Halle bzw. eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichts Merseburg und später des Kreisgerichtes Merseburg. Hier waren rund 10 Leute beschäftigt, vom Amtsgerichtsrat bis zum Justizwachtmeister, da es hier auch eigene Verwahrungszellen gab.
Wie es sich genau mit dem Gerichtsvollzieher verhielt, lässt sich derzeit nicht klären. Im Adressbuch von 1912 ist noch ein Gerichtsvollzieher aus Halle beannt, der hier in Schkeuditz sein Amt versah. Dieser Herr Wolle ist sogar mit seiner Wohnanschrift (!) dort aufgeführt. Im Adressbuch 1938 taucht das Amt des Gerichtsvollziehers dann überhaupt nicht auf, sei es, weil das Amt von anderen Bediensteten mit versehen wurde oder dass es im Ort wiederum keinen eigenen Gerichtsvollzieher mehr gab - wir können es nicht sagen. Sicher ist nur, dass es dieses Amt in den Jahren um 1919 gegeben haben muss. Das beweist nun dieses Siegel.